Partei

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Partei (Deutsch) [Bearbeiten]

Substantiv, f [Bearbeiten]

Kasus Singular Plural
Nominativ die Partei die Parteien
Genitiv der Partei der Parteien
Dativ der Partei den Parteien
Akkusativ die Partei die Parteien
[3] Infostand einer Partei

Worttrennung:

Par·tei, Plural: Par·tei·en

Aussprache:

IPA: [paʁˈtaɪ̯], Plural: [paʁˈtaɪ̯ən]
Hörbeispiele: —, Plural:
Reime: -aɪ̯

Bedeutungen:

[1] allgemein: Gruppe von Personen, die dasselbe Ziel erreichen wollen
[2] Justiz: eine der beiden Seiten in einem Prozess, Kläger oder Beklagter
[3] Politik: dauerhafter Zusammenschluss von Personen, um gemeinsame politische Interessen verwirklichen zu können
[3a] kein Plural, nur mit bestimmtem Artikel („die Partei“): oftmals Bezeichnung für die alleinherrschende Partei in einem totalitär regierten Staat (beispielsweise für die SED in der DDR oder die NSDAP im Nationalsozialismus)
[4] Recht: Person, die einen Vertrag geschlossen hat
[5] Mieter in einem Mietshaus

Herkunft:

von lateinisch pars (Akkusativ partem) „Teil“

Gegenwörter:

[4] Dritter

Unterbegriffe:

[3] Kleinpartei, Flüchtlingspartei, Klientelpartei, Spaßpartei, Volkspartei
[4] Tarifpartei, Vertragspartei
[5] Mietpartei/Mietspartei

Beispiele:

[1] Bei einem Streit gibt es zumeist zwei Parteien, die verschiedene Ziele verfolgen.
[2] Nachdem eine Partei Einspruch eingelegt hatte, wurde das Verfahren vorerst eingestellt.
[3] Die Bundestagswahl entscheidet, welche Parteien in den Bundestag einziehen dürfen.
[3a] Ihr Großvater war Mitglied in der Partei.
[3a] „Die Partei, die Partei, die hat immer Recht!“ (Liedauszug aus dem „Lied der Partei“ von Louis Fürnberg, ursprünglich bezogen auf die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei, KSČ, später auf die SED)
[4] Die Parteien dieses Vertrages sichern sich Vertraulichkeit zu.
[5] In diesem Gebäude leben fünf Parteien.

Redewendungen:

Partei für jemanden ergreifen (auch: für jemanden Partei ergreifen) / für jemanden Partei nehmen (auch: jemandes Partei nehmen) (= zu jemandem halten, jemandes Standpunkt unterstützen)
Partei gegen jemanden ergreifen (auch: gegen jemanden Partei ergreifen) (= jemandem widersprechen)

Charakteristische Wortkombinationen:

[2] die eigene/gegnerische Partei
[3] eine bürgerliche/faschistische/kommunistische/konservative/liberale/soziale/sozialistische Partei; eine Partei gründen; einer Partei beitreten / in eine Partei eintreten; eine Partei verlassen / aus einer Partei austreten; eine Partei unterstützen; einer Partei vorstehen (= Vorsitzender einer Partei sein); sich zu einer Partei bekennen (= seine Mitgliedschaft in einer Partei publik machen)

Wortbildungen:

Parteiausschluss, Parteidisziplin, Parteiensoziologie, Parteigänger, Parteigründer, Parteigründung, parteiintern, parteiisch, parteilich, Parteimitglied, Parteiprogramm, Parteispende, Parteivorsitzender

Übersetzungen [Bearbeiten]

Dialektausdrücke:

  • Bairisch:
  • Ostmitteldeutsch: [4] Parte

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Partei“, Seite 813.
[1–3, 5] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Partei
[3] Wikipedia-Artikel „Politische Partei
[*] canoo.net „Partei
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonPartei

Ähnliche Wörter:

Kartei, Partie