Kläger
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[Bearbeiten] Kläger (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Kläger | die Kläger |
| Genitiv | des Klägers | der Kläger |
| Dativ | dem Kläger | den Klägern |
| Akkusativ | den Kläger | die Kläger |
Nebenformen:
- veraltet: Klager
Silbentrennung:
- Klä·ger, Plural: Klä·ger
Aussprache:
- IPA: [...], Plural: [...]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt
- [2] veraltet: jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
- [3] veraltet: Anwalt, der für den Kläger[1] tätig wird
- [4] veraltet: Akkusativ
Herkunft:
- Das Substantiv geht auf das althochdeutsche klagāri und das mittelhochdeutsche klager und kleger (Klagender, Trauernder, Ankläger vor Gericht) zurück.[1]
Synonyme:
- [2] Klagender, Trauernder
- [3] Klägervertreter
Gegenwörter:
- [1] Beklagter
Weibliche Wortformen:
- [1–3] Klägerin
Oberbegriffe:
- [1] Partei
- [4] Akkusativ, Wenfall, 4. Fall, veraltet: Anklagefall, Klageendung, Klagefall
Beispiele:
- [1] Der Kläger muss noch den Kostenvorschuss einzahlen.
- [2] Nach dem Tod des alten Ratsherren gingen tagelang die Kläger vor seinem Hause auf und ab.
- [3] Der Geschädigte selbst erschien nicht, aber sein Kläger war zugegen.
Redewendungen:
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kläger“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kläger“
- [1] canoo.net „Kläger“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Kläger“
- [1] The Free Dictionary „Kläger“
- [1–4] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Kläger“
Quellen:
Ähnliche Wörter: