nicht
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[Bearbeiten] nicht (Deutsch)
[Bearbeiten] Negationspartikel
Anmerkung:
- Getrennt- und Zusammenschreibung: Verbindungen von nicht mit Adjektiven können in der Regel sowohl getrennt- als auch zusammengeschrieben werden: eine nicht kommunistische oder nichtkommunistische Partei. Dies gilt nicht, wenn sich nicht auf größere Einheiten im Satz bezieht: Die Partei ist nicht kommunistisch. In diesen Fällen muss getrennt geschrieben werden. Diese Regel gilt auch für (abgeleitete) Partizipien: eine nicht organisierte oder nichtorganisierte Veranstaltung; die Veranstaltung war nicht organisiert.[1]
Silbentrennung:
- nicht
Aussprache:
- IPA: [nɪçt]
- Hörbeispiele: nicht
Bedeutungen:
- [1] Partikel, die die Verneinung, die Negierung bzw. die Negation ausdrückt
- [2] Logik: Negation
Abkürzungen:
- [1] n., in medizinischen handschriftlichen Dokumentationen ø
- [2] ¬
Herkunft:
- [1] mittelhochdeutsch niht, althochdeutsch niwiht, aus: ''ni (eo) wiht = „nicht (irgend)etwas“ mit althochdeutsch wiht = „Ding“, „Sache“
Synonyme:
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Negation, Negierung, Verneinung
- [2] Logik, Mathematik
Beispiele:
- [1] Sie kommt nicht.
- [2] A und nicht A ist falsch.
Redewendungen:
- [1] nicht einmal, nicht wahr (Redewendung um Zustimmung zu erhalten)
Charakteristische Wortkombinationen:
Abgeleitete Begriffe:
- Nichtangriffspakt, Nichtbefolgung, Nichterfüllung, nichtig, Nichtraucher, nichts, Nicht-Schaltung, Nichtschwimmer; nicht berufstätig (auch: nichtberufstätig), nicht christlich (auch: nichtchristlich), nicht öffentlich (auch: nichtöffentlich), nicht organisiert (auch: nichtorganisiert) vernichten, zunichte
[Bearbeiten] Übersetzungen
Dialektausdrücke:
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Negation“
- [2] Wikipedia-Artikel „Boolesche Algebra“
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „nicht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „nicht“
- [1] canoo.net „nicht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „nicht“
- [1] The Free Dictionary „nicht“
Quellen:
- ↑ Nach: Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, § 36 (2.2). In: Dudenband 1 – Die deutsche Rechtschreibung (2006). Hg. v. d. Dudenredaktion. 24. völlig neu bearb. und erw. Auflage. Mannheim, Leipzig. S. 1176.
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