nichtig
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[Bearbeiten] nichtig (Deutsch)
[Bearbeiten] Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ |
|---|---|---|
| nichtig | nichtiger | am nichtigsten |
| Alle weiteren Formen: nichtig (Deklination) | ||
Worttrennung:
- nich·tig, Komparativ: nich·ti·ger, Superlativ: nich·tigs·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈnɪçtɪç], Komparativ: [ˈnɪçtɪɡɐ], Superlativ: [ˈnɪçtɪçstn̩]
- Hörbeispiele: —, Komparativ: —, Superlativ: —
Bedeutungen:
- [1] unbedeutend, bedeutungslos
- [2] ungültig
Herkunft:
Synonyme:
- [1] bedeutungslos, unbedeutend, unwichtig
- [2] hinfällig, rechtsungültig, ungültig
Beispiele:
- [1] „Das Opfer wurde aus nichtigem Anlass umgebracht“[1]
- [2] „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.“[2]
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „nichtig“
- [1] canoo.net „nichtig“
- [1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „nichtig“
- [1, 2] The Free Dictionary „nichtig“
Quellen:
- ↑ Aus dem Artikel Aurich: Egelser Bluttat: Staatsanwalt fordert neun Jahre Haft, Ostfriesische Nachrichten, Online-Ausgabe vom 23. März 2011
- ↑ Aus § 125 des BGB, siehe Text bei dejure.org.
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