Gebühr

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[Bearbeiten] Gebühr (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Gebühr die Gebühren
Genitiv der Gebühr der Gebühren
Dativ der Gebühr den Gebühren
Akkusativ die Gebühr die Gebühren

Silbentrennung: Ge·bühr, Plural: Ge·bühr·en

Aussprache:

IPA: [gə'byːɐ̯], Plural: [gə'byːʀən]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] eine Geldsumme die für eine Dienstleistung oder die Benutzung einer Sache zu entrichten ist
[2] nur in den folgenden Wendungen:
[2.1] nach Gebühr: in gesundem Maß; angemessen; so wie es die Pflicht oder Gepflogenheiten vorschreiben; wie es sich gebührt
[2.2] über Gebühr: über das gesunde Maß hinaus; unangemessen

Beispiele:

[1] Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt 69 Euro.
[2.1] Der große Erfolg wurde nach Gebühr gefeiert.
[2.2] Nach landläufiger Meinung werden viele Wirtschaftsbosse über Gebühr vergütet.

Sinnverwandte Wörter:

[1] Entgelt
[2.1] Angemessenheit

Herkunft:

Substantiv zu gebühren durch Konversion

Oberbegriffe:

[1] Zahlung, Aufwand

Unterbegriffe:

[1] Bearbeitungsgebühr, Hebegebühr, Strafgebühr, Säumnisgebühr

Abgeleitete Begriffe:

[1] gebührlich, vergebühren

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Gebühr
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gebühr
[1] canoo.net „Gebühr
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonGebühr
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