gebühren

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[Bearbeiten] gebühren (Deutsch)

[Bearbeiten] Verb

  Person Wortform
Präsens ich gebühre (selten)
du gebührst (selten)
er, sie, es gebührt
Präteritum ich gebührte
Partizip II   gebührt
Konjunktiv II ich gebührte
Imperativ Singular gebühre!
Plural gebührt!
Hilfsverb   haben
Alle weiteren Formen: gebühren (Konjugation)

Worttrennung:

ge·büh·ren, Präteritum: ge·bühr·te, Partizip II: ge·bührt

Aussprache:

IPA: [ɡəˈbyːʀən], Präteritum: [ɡəˈbyːɐ̯tə], Partizip II: [ɡəˈbyːɐ̯t]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] etwas gebührt jemandem; jemand hat Anspruch auf etwas.
[2] etwas gebührt sich ;es schickt sich; es ist richtig und angemessen.

Beispiele:

[1] Für ihre freundliche Hilfe gebührt ihr unser Dank.
[2] Es gebührt sich nicht, bei Tisch zu schmatzen.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „gebühren
[1] canoo.net „gebühren
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikongebühren
[1] The Free Dictionary „gebühren
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