Rundfunkgebühr
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[Bearbeiten] Rundfunkgebühr (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Rundfunkgebühr | die Rundfunkgebühren |
| Genitiv | der Rundfunkgebühr | der Rundfunkgebühren |
| Dativ | der Rundfunkgebühr | den Rundfunkgebühren |
| Akkusativ | die Rundfunkgebühr | die Rundfunkgebühren |
Worttrennung:
- Rund·funk·ge·bühr, Plural: Rund·funk·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈʀʊntfʊŋkɡəˌbyːɐ̯], Plural: [ˈʀʊntfʊŋkɡəˌbyːʀən]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Beitrag, den man für die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entrichten muss
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Rundfunk und Gebühr
Oberbegriffe:
- [1] Gebühr
Beispiele:
- [1] „Die Länder können die Rundfunkgebühr nicht selbst festsetzen oder diese für alle Zeit bei 17.98 Euro festschreiben.“[1]
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rundfunkgebühr“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rundfunkgebühr“
- [1] canoo.net „Rundfunkgebühr“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Rundfunkgebühr“
- [1] The Free Dictionary „Rundfunkgebühr“
Quellen:
- ↑ Markus Brauck: Warnschuss aus Sachsen. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 13, 2011, Seite 77.