Pfand
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[Bearbeiten] Pfand (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Pfand | die Pfänder |
| Genitiv | des Pfand(e)s | der Pfänder |
| Dativ | dem Pfand | den Pfändern |
| Akkusativ | das Pfand | die Pfänder |
Silbentrennung:
- Pfand Plural: Pfän·der
Aussprache:
- IPA: [pfant], Plural: [ˈpfɛndɐ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Recht: Gegenstand oder Geldbetrag einer Person, welcher vorübergehend bei einem Anderen verbleibt, als Sicherheit für etwas das sich die Person von diesem Anderen geliehen hat, bzw. für etwas das die Person diesem Anderen schuldet
Herkunft:
- [1] mhdt. pfant, ahd. pfant, as. pant. Vermutlich früh entlehnt aus lat. pondus (zu lat. pendere "wägen"), das außer "Gewicht" auch "Gleichgewicht" u.ä. bedeuten konnte. Das Pfand wurde also als "Gegengewicht" aufgefasst.
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Die Kredite müssen auf Wunsch verlängert werden, die Pfänder dürfen nicht vor Ablauf von vier Monaten versteigert werden.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Man kann eine Sache als ~: bestellen, einbehalten, hinterlegen
- [1] Ein ~ kann man: auslösen
Abgeleitete Begriffe:
- pfänden, verpfänden
- Pfandbesteller, Pfandbrief, Pfandgläubiger, Pfandhaus, Pfandkredit, Pfandrecht, Pfandregister, Pfandsache, Pfandstück, Pfandbestellungsvertrag
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Pfand“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pfand“
- [1] canoo.net „Pfand“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Pfand“
Quellen: