Pfand

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[Bearbeiten] Pfand (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Pfand die Pfänder
Genitiv des Pfand(e)s der Pfänder
Dativ dem Pfand den Pfändern
Akkusativ das Pfand die Pfänder

Silbentrennung:

Pfand Plural: Pfän·der

Aussprache:

IPA: [pfant], Plural: [ˈpfɛndɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Recht: Gegenstand oder Geldbetrag einer Person, welcher vorübergehend bei einem Anderen verbleibt, als Sicherheit für etwas das sich die Person von diesem Anderen geliehen hat, bzw. für etwas das die Person diesem Anderen schuldet

Herkunft:

[1] mhdt. pfant, ahd. pfant, as. pant. Vermutlich früh entlehnt aus lat. pondus (zu lat. pendere "wägen"), das außer "Gewicht" auch "Gleichgewicht" u.ä. bedeuten konnte. Das Pfand wurde also als "Gegengewicht" aufgefasst.

Unterbegriffe:

[1] Dosenpfand, Flaschenpfand, Faustpfand

Beispiele:

[1] „Die Kredite müssen auf Wunsch verlängert werden, die Pfänder dürfen nicht vor Ablauf von vier Monaten versteigert werden.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Man kann eine Sache als ~: bestellen, einbehalten, hinterlegen
[1] Ein ~ kann man: auslösen

Abgeleitete Begriffe:

pfänden, verpfänden
Pfandbesteller, Pfandbrief, Pfandgläubiger, Pfandhaus, Pfandkredit, Pfandrecht, Pfandregister, Pfandsache, Pfandstück, Pfandbestellungsvertrag

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Pfand
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pfand
[1] canoo.net „Pfand
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonPfand

Quellen:

  1. Bruno Schrep: Der letzte Ausweg. In: DER SPIEGEL 37, 2009, S. 42-44; Zitat S. 43.
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