Bürgschaft
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[Bearbeiten] Bürgschaft (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Bürgschaft | die Bürgschaften |
| Genitiv | der Bürgschaft | der Bürgschaften |
| Dativ | der Bürgschaft | den Bürgschaften |
| Akkusativ | die Bürgschaft | die Bürgschaften |
Worttrennung:
- Bürg·schaft, Plural: Bürg·schaf·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈbʏʁkʃaft], Plural: [ˈbʏʁkʃaftn̩]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Deutschland, Rechtssprache: als akzessorisches Sicherungsmittel für eine Forderung dienender einseitig verpflichtender Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen darüber, dass der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger dazu verpflichtet, (subsidiär) für eine Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen
- [2] Betrag, über den eine Bürgschaft[1] geleistet wird
- [3] Garantie, Gewähr
Herkunft:
- Bürgschaft geht auf das mittelhochdeutsche bürgeschaft zurück.[1]
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Vertrag
Beispiele:
- [1] Diese Forderung ist durch eine Bürgschaft gesichert.
- [1] „Die angeschlagene Reederei braucht dringend eine Bürgschaft - und die Bundesregierung will sie unbedingt gewähren, trotz Bedenken unter den Haushältern des Bundestags.“[2]
- [1] Für den Kredit verlangte die Bank eine Bürgschaft.
- [2] Ich musste für meine Schwester eine hohe Bürgschaft übernehmen.
- [3] Diese Ähren sind eine Bürgschaft für eine gute Ernte.
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Bürgschaft“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Bürgschaft“
- [1–3] The Free Dictionary „Bürgschaft“
- [1, 3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bürgschaft“
- [*] canoo.net „Bürgschaft“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9, unter „Bürge“, Seite 185
- ↑ Timo Pache/Peter Ehrlich: „Berlin rettet Hapag um jeden Preis“, 2.10.2009