Bürge

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[Bearbeiten] Bürge (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Bürge die Bürgen
Genitiv des Bürgen der Bürgen
Dativ dem Bürgen den Bürgen
Akkusativ den Bürgen die Bürgen

Worttrennung:

Bür·ge, Plural: Bür·gen

Aussprache:

IPA: [ˈbʏʁɡə], Plural: [ˈbʏʁɡn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] jemand, der sich bereiterklärt, zusammen mit dem Hauptschuldner für die Rückzahlung einer Schuld zu haften
[2] jemand, der für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einsteht

Weibliche Wortformen:

[1, 2] Bürgin

Herkunft:

Ableitung eines Substantivs zu bürgen mit dem Derivatem (Wortbildungsmorphem) „-e“

Unterbegriffe:

[1] Ausfallsbürge, Bürge und Zahler

Beispiele:

[1] Wenn man einen Kredit benötigt, verlangt die Bank manchmal einen Bürgen.
[2] „Nicht daß er alles, was du tust, gut findet, aber er muß dich für gut und nicht für schlecht halten. Er muß dir Bürge sein, daß du was taugst; er soll dir entwirren helfen, warum du tust, was du nicht willst.“[1]
[2] „In der Inszenierung des Silvio Berlusconi spielte seine Familie stets eine wichtige Rolle – als Bürge für seine politische Solidität.“[2]

Abgeleitete Begriffe:

Bürgschaft

Redewendungen:

[1] Den Bürgen sollst du würgen

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Bürge
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bürge
[ ] canoo.net „Bürge
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBürge
[1] The Free Dictionary „Bürge

Quellen:

  1. „Warum braucht man einen aufmerksamen Berater?“, von Traugott Giesen, 16. Juli 2005
  2. ZEITWiktionary:Literaturliste: „Politik als Porno“, Von Birgit Schönau, 14.5.2009

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