bürgen

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[Bearbeiten] bürgen (Deutsch)

[Bearbeiten] Verb

  Person Wortform
Präsens ich bürge
du bürgst
er, sie, es bürgt
Präteritum ich bürgte
Partizip II   gebürgt
Konjunktiv II ich bürgte
Imperativ Singular bürge!
Plural bürgt!
Hilfsverb   haben
Alle weiteren Formen: bürgen (Konjugation)

Worttrennung:

bür·gen, Präteritum: bürg·te, Partizip II: ge·bürgt

Aussprache:

IPA: [ˈbʏʁɡn̩], Präteritum: [ˈbʏʁktə], Partizip II: [ɡəˈbʏʁkt]
Hörbeispiele: —, Präteritum: —, Partizip II:

Bedeutungen:

[1] für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einstehen

Synonyme:

[1] einstehen, haften, garantieren, gewährleisten

Beispiele:

[1] Sein Onkel bürgt für ihn.

Abgeleitete Begriffe:

Bürgschaft, Bürge

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „bürgen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „bürgen
[1] canoo.net „bürgen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonbürgen
[1] The Free Dictionary „bürgen

Ähnliche Wörter:

Bürger, würgen
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