Pfandgläubiger

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[Bearbeiten] Pfandgläubiger (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Pfandgläubiger die Pfandgläubiger
Genitiv des Pfandgläubigers der Pfandgläubiger
Dativ dem Pfandgläubiger den Pfandgläubigern
Akkusativ den Pfandgläubiger die Pfandgläubiger

Worttrennung:

Pfand·gläu·bi·ger, Plural: Pfand·gläu·bi·ger

Aussprache:

IPA: [ˈpfantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ], Plural: [ˈpfantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: derjenige, der etwas verleiht und dafür einen Gegenstand als Pfand entgegennimmt

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus Pfand und Gläubiger

Gegenwörter:

[1] Pfandbesteller

Unterbegriffe:

[1] Hypothekar

Beispiele:

[1] „Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.“[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pfandgläubiger
[*] canoo.net „Pfandgläubiger

Quellen:

  1. Nachstehende Pfandgläubiger
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