Pfandgläubiger
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[Bearbeiten] Pfandgläubiger (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Pfandgläubiger | die Pfandgläubiger |
| Genitiv | des Pfandgläubigers | der Pfandgläubiger |
| Dativ | dem Pfandgläubiger | den Pfandgläubigern |
| Akkusativ | den Pfandgläubiger | die Pfandgläubiger |
Worttrennung:
- Pfand·gläu·bi·ger, Plural: Pfand·gläu·bi·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈpfantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ], Plural: [ˈpfantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: derjenige, der etwas verleiht und dafür einen Gegenstand als Pfand entgegennimmt
Herkunft:
- [1] Determinativkompositum aus Pfand und Gläubiger
Gegenwörter:
- [1] Pfandbesteller
Unterbegriffe:
- [1] Hypothekar
Beispiele:
- [1] „Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.“[1]
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pfandgläubiger“
- [*] canoo.net „Pfandgläubiger“
Quellen: