Besitz

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[Bearbeiten] Besitz (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Besitz
Genitiv des Besitzes
Dativ dem Besitz
Akkusativ den Besitz

Silbentrennung:

Be·sitz kein Plural

Bedeutungen:

[1] Recht: Der Besitz einer Sache wird durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
[2] ugs. : Eigentum
[3] ugs. : das gesamte Eigentum einer Person

Aussprache: IPA:

Herkunft: Der Begriff leitet sich vom Verb besitzen ab.

Synonyme:

[2] Eigentum (umgangssprachlich)

Gegenwörter:

[1] besitzlos

Oberbegriffe: [1] Recht

Unterbegriffe:

[1] Teilbesitz, Eigenbesitz, Fremdbesitz, Mitbesitz, mittelbarer Besitz, unmittelbarer Besitz

Beispiele:

[1] Dass der Besitz nach § 857 BGB auf den Erben übergeht, ist eine gesetzliche Fiktion.
[2] Das Fahrrad, das mir Ole gestohlen hat, ist nicht mehr in meinem Besitz.
[3] Zum Besitz des Grafen gehören zwei Schlösser an der Loire, die schon seine Ahnen dem Verfall preis gaben.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Selbsthilfe, Recht, Anspruch, Störer

Abgeleitete Begriffe:

[1] Besitzer, besitzen, Besitzstand, Besitztum, Besitzdiener,Besitzschutz, Besitzentziehung, Besitzstörung, Besitzanspruch, Besitzkonstitut, , Besitzung
[2] Staatsbesitz

[Bearbeiten] Übersetzungen

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