Besitzdiener

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[Bearbeiten] Besitzdiener (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Besitzdiener die Besitzdiener
Genitiv des Besitzdieners der Besitzdiener
Dativ dem Besitzdiener den Besitzdienern
Akkusativ den Besitzdiener die Besitzdiener

Worttrennung:

Be·sitz·die·ner Plural: Be·sitz·die·ner

Aussprache:

IPA: [bəˈzɪʦˌdiːnɐ], Plural: [bəˈzɪʦˌdiːnɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Recht: Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt, Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen weisungsgebundenen Verhältnis ausübt und dabei selbst keine Besitzposition innehat; unmittelbarer Besitzer ist vielmehr der Besitzherr

Herkunft:

Determinativkompositum aus Besitz und Diener

Weibliche Wortformen:

Besitzdienerin

Beispiele:

[1] Die Haushälterin Erna Mischnik war lediglich Besitzdiener.
[1] Die Legaldefinition des Besitzdieners steht in § 855 BGB.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Besitzdiener
[1] § 855 BGB
[*] canoo.net „Besitzdiener
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