Mitbesitz
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[Bearbeiten] Mitbesitz (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Mitbesitz |
|
| Genitiv | des Mitbesitzes |
|
| Dativ | dem Mitbesitz |
|
| Akkusativ | den Mitbesitz |
|
Worttrennung:
- Mit·be·sitz, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈmɪtbəˌzɪʦ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] deutsches Zivilrecht: tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft mehrerer über eine Sache, wobei jeder die ganze Sache besitzt, in der Ausübung seiner Sachherrschaft aber durch die Besitzerstellung der anderen beschränkt wird
Herkunft:
Oberbegriffe:
- [1] Besitz
Unterbegriffe:
- [1] qualifizierter Mitbesitz, schlichter Mitbesitz
Beispiele:
- [1] Der Fahrstuhl im Wohnhaus von Herrn Kasupke stand im Mitbesitz der Mieter.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Aufl., 2010, § 2, Rdnr. 10
- [1] Wikipedia-Artikel „Mitbesitz“
- [1] The Free Dictionary „Mitbesitz“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mitbesitz“
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Mitbesitz“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Mitbesitz“
- [*] canoo.net „Mitbesitz“