Mitbesitz

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[Bearbeiten] Mitbesitz (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Mitbesitz
Genitiv des Mitbesitzes
Dativ dem Mitbesitz
Akkusativ den Mitbesitz

Worttrennung:

Mit·be·sitz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈmɪtbəˌzɪʦ]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] deutsches Zivilrecht: tatsächliche, von einem Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft mehrerer über eine Sache, wobei jeder die ganze Sache besitzt, in der Ausübung seiner Sachherrschaft aber durch die Besitzerstellung der anderen beschränkt wird

Herkunft:

Kompositum aus der Präposition mit und dem Substantiv Besitz

Oberbegriffe:

[1] Besitz

Unterbegriffe:

[1] qualifizierter Mitbesitz, schlichter Mitbesitz

Beispiele:

[1] Der Fahrstuhl im Wohnhaus von Herrn Kasupke stand im Mitbesitz der Mieter.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Aufl., 2010, § 2, Rdnr. 10
[1] Wikipedia-Artikel „Mitbesitz
[1] The Free Dictionary „Mitbesitz
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mitbesitz
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Mitbesitz
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonMitbesitz
[*] canoo.net „Mitbesitz
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