abberufen

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[Bearbeiten] abberufen (Deutsch)

[Bearbeiten] Verb

  Person Wortform
Präsens ich berufe ab
du berufst ab
er, sie, es beruft ab
Präteritum ich berief ab
Partizip II   abberufen
Konjunktiv II ich beriefe ab
Imperativ Singular beruf(e) ab
Plural beruft ab
Hilfsverb   haben
Alle weiteren Formen: abberufen (Konjugation)

Worttrennung:

ab·be·ru·fen, Präteritum: be·rief ab, Partizip II: ab·be·ru·fen

Aussprache:

IPA: [ˈapbəˌʀuːfn̩], Präteritum: [bəˌʀiːf ˈap], Partizip II: [ˈapbəˌʀuːfn̩]
Hörbeispiele: —, Präteritum: —, Partizip II:

Bedeutungen:

[1] transitiv: jemanden von seinem Amt oder seiner Funktion entheben

Herkunft:

Ableitung zu berufen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) ab-

Synonyme:

[1] absetzen, entheben, entlassen, rückrufen

Gegenwörter:

[1] berufen, einsetzen, ernennen

Beispiele:

[1] Der britische Botschafter wurde abberufen und nach Frankreich versetzt.

Redewendungen:

[1] aus dem Leben abberufen werden
[1] in die Ewigkeit abberufen werden

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einen Minister abberufen

Abgeleitete Begriffe:

Abberufung

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „abberufen
[1] Goethe-Wörterbuch „abberufen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „abberufen
[1] canoo.net „abberufen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonabberufen

Ähnliche Wörter:

abgerufen, abrufen, berufen
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