Beleidigung

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[Bearbeiten] Beleidigung (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Beleidigung die Beleidigungen
Genitiv der Beleidigung der Beleidigungen
Dativ der Beleidigung den Beleidigungen
Akkusativ die Beleidigung die Beleidigungen

Silbentrennung:

Be·lei·di·gung, Plural: Be·lei·di·gun·gen

Aussprache:

IPA: [bəˈlaɪ̯dɪɡʊŋ], Plural: [bəˈlaɪ̯dɪɡʊŋən]
Hörbeispiele: Beleidigung, Plural: Beleidigungen

Bedeutungen:

[1] jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen
[2] beleidigende Äußerung oder Handlung
[3] deutsches Strafrecht: nach § 185 StGB strafbare vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer (natürlichen oder juristischen) Person, wodurch deren Ehre (Wert, der ihr aufgrund der Personenwürde und dem sittlich-sozialen Verhalten zukommt) verletzt wird

Herkunft:

Ableitung des Substantivs zu beleidigen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung

Synonyme:

[1] Invektive, Verbalinjurie
[3] Beleidigungstatbestand

Gegenwörter:

[1] Lob

Oberbegriffe:

[3] Ehrdelikt, Straftat

Beispiele:

[1] Beleidigungen kann man vor Gericht bringen.
[2] „Vollidiot“ ist eine ziemlich grobe Beleidigung.
[3] Der Tatbestand der Beleidigung wird vielfach wegen seiner Unbestimmtheit kritisiert.

Charakteristische Wortkombinationen:

[3] mittelbare Beleidigung

Abgeleitete Begriffe:

Beamtenbeleidigung, beleidigungsfähig

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch:
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Beleidigung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beleidigung
[1] canoo.net „Beleidigung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBeleidigung
[3] Johannes Wessels/Michael Hettinger: Strafrecht Besonderer Teil 1,, 32. Aufl., 2008, Rdnr. 464ff.

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