Straftat

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[Bearbeiten] Straftat (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Straftat die Straftaten
Genitiv der Straftat der Straftaten
Dativ der Straftat den Straftaten
Akkusativ die Straftat die Straftaten

Worttrennung:

Straf·tat, Plural: Straf·ta·ten

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʀaːfˌtaːt], Plural: [ˈʃtʀaːfˌtaːtən], [ˈʃtʀaːfˌtaːtn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Straftat (Info), Plural: Lautsprecherbild Straftaten (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Tat, die juristisch mit Strafe belegt ist, ungesetzliche Handlung, gesetzwidrige Handlung, kriminelle Handlung

Herkunft:

[1] Strafe und Tat

Oberbegriffe:

[1] Tat

Unterbegriffe:

[1] Gewaltstraftat, Sexualstraftat, Verkehrsstraftat, Verbrechen, Vergehen

Beispiele:

[1] Diebstahl ist eine Straftat.
[1] Die Staatsanwaltschaft legte mir eine Straftat zur Last.
[1] Die beiden Räuber begingen bereits mehrere Straftaten.
[1] Die Strafe bemisst sich an der Schwere der Straftaten.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] eine Straftat begehen, jemandem eine Straftat zur Last legen

Abgeleitete Begriffe:

[1] Straftäter, Straftatbestand

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Straftat
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Straftat
[1] canoo.net „Straftat
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonStraftat
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