begehen

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[Bearbeiten] begehen (Deutsch)

[Bearbeiten] Verb

Zeitform Person Wortform
Präsens ich begehe
du begehst
er, sie, es begeht
Präteritum ich beging
Partizip II   begangen
Konjunktiv II ich beginge
Imperativ Singular begeh!
Plural begeht!
Hilfsverb   haben
Alle weiteren Formen: begehen (Konjugation)

Silbentrennung:

be·ge·hen, Präteritum: be·ging, Partizip II: be·gan·gen

Aussprache:

IPA: [bəˈgeːən], Präteritum: [bəˈgɪŋ], Partizip II: [bəˈgaŋən]

Bedeutungen:

[1] betreten; hineingehen; besuchen
[2] mit seiner Handlung gegen etwas verstoßen (z. B. gegen ein Gesetz)
[3] ein Ereignis feiern

Synonyme:

[2] verüben

Beispiele:

[1] Darf mein Vermieter meine Wohnung begehen und Fotos machen?
[2] Er beging Hochverrat, als er sich weigerte dem Befehl des Kaisers zu folgen.
[3] Der Jahrestag wird im ganzen Land festlich begangen.

Charakteristische Wortkombinationen:

[2] eine Straftat, ein Verbrechen, eine Sünde begehen
[3] etwas festlich, feierlich begehen

Abgeleitete Begriffe:

begehbar, Begehung

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „begehen
[1] canoo.net „begehen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonbegehen
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