Inhaber
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[Bearbeiten] Inhaber (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Inhaber | die Inhaber |
| Genitiv | des Inhabers | der Inhaber |
| Dativ | dem Inhaber | den Inhabern |
| Akkusativ | den Inhaber | die Inhaber |
Worttrennung:
- In·ha·ber, Plural: In·ha·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈɪnˌhaːbɐ], Plural: [ˈɪnˌhaːbɐ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] umgangssprachlich (unjuristischer Sprachgebrauch): jemand, der eine bestimmte Sache besitzt
- [2] Träger eines bestimmten Titels
- [3] deutsches Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht
Synonyme:
- [1] umgangssprachlich: Besitzer, Eigentümer
- [2] Träger
Gegenwörter:
- [3] Eigentümer
Weibliche Wortformen:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Der Inhaber des Restaurants beschwerte sich bei der Polizei über vandalierende Jugendliche.
- [2] Der erste Inhaber des Bundesverdienstkreuzes war der Bergmann Franz Brandl.
- [3] Der Inhaber einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
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