Inhaber

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[Bearbeiten] Inhaber (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Inhaber die Inhaber
Genitiv des Inhabers der Inhaber
Dativ dem Inhaber den Inhabern
Akkusativ den Inhaber die Inhaber

Worttrennung:

In·ha·ber, Plural: In·ha·ber

Aussprache:

IPA: [ˈɪnˌhaːbɐ], Plural: [ˈɪnˌhaːbɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] umgangssprachlich (unjuristischer Sprachgebrauch): jemand, der eine bestimmte Sache besitzt
[2] Träger eines bestimmten Titels
[3] deutsches Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht

Synonyme:

[1] umgangssprachlich: Besitzer, Eigentümer
[2] Träger

Gegenwörter:

[3] Eigentümer

Weibliche Wortformen:

Inhaberin

Unterbegriffe:

[1] Aktieninhaber, Ladeninhaber, Patentinhaber

Beispiele:

[1] Der Inhaber des Restaurants beschwerte sich bei der Polizei über vandalierende Jugendliche.
[2] Der erste Inhaber des Bundesverdienstkreuzes war der Bergmann Franz Brandl.
[3] Der Inhaber einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.

Abgeleitete Begriffe:

Inhaberschaft, Inhaberschuldverschreibung

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1–3] The Free Dictionary „Inhaber
[1] Wikipedia-Artikel „Inhaber
[1, 3] Duden online „Inhaber
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Inhaber
[1] canoo.net „Inhaber
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonInhaber
[3] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Aufl. 2010, § 3, Rdnr. 4
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