Konvention

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[Bearbeiten] Konvention (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

[1,2] Original der „Genfer Konvention“
Kasus Singular Plural
Nominativ die Konvention die Konventionen
Genitiv der Konvention der Konventionen
Dativ der Konvention den Konventionen
Akkusativ die Konvention die Konventionen

Silbentrennung: Kon·ven·ti·on

Bedeutungen:

[1] Staatsrecht, Völkerrecht, Politik: eine, häufig internationale, multilaterale Übereinkunft, Vereinbarung (meist zwischen Staaten)
[2] Staatsrecht, Völkerrecht, Politik: ein häufig aus [1] resultierender Vertrag, ein Abkommen, eine Vereinbarung
[3] allgemein, gehoben: eine Zusammenkunft, Versammlung, Sitzung, Tagung, im weiteren Sinne und unscharf: gesellschaftliche oder gemeinschaftliche Sitte, Brauch, Regel oder Gewohnheit auch: die diese Sitten, Bräuche und Gewohnheiten pflegende Gruppe oder Gemeinschaft

Herkunft:

von lateinisch: conventio → la über französisch: convention → fr - Übereinkunft, Zusammenkunft

Beispiele:

[1,2] „Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV).“ WikipediaWiktionary:Literaturliste: Genfer Konventionen (Liste der Autoren)
[3] „Er ist weit von der hier lebenden Konvention der Bildhauerei entfernt.“ (goethe.de (Internet-Beleg))

Abgeleitete Begriffe:

Europäische Menschenrechtskonvention, Genfer Konvention, konventionell

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1-3] Wikipedia-Artikel „Konvention
[1-3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Konvention
[1-3] canoo.net „Konvention
[1-3] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKonvention
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