Verzug
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Verzug (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Verzug | die Verzüge |
Genitiv | des Verzuges des Verzugs |
der Verzüge |
Dativ | dem Verzug dem Verzuge |
den Verzügen |
Akkusativ | den Verzug | die Verzüge |
Worttrennung:
- Ver·zug, Plural: Ver·zü·ge
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Verspätung, Rückstand bei der Erfüllung einer ausstehenden Schuld oder Pflicht
Herkunft:
- mittelhochdeutsch: verzuc, verzoc; hochdeutsch: verziehen [Quellen fehlen]
Synonyme:
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Säumnis
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1] Gläubigerverzug, Leistungsverzug, Lieferverzug, Schuldnerverzug, Terminverzug, Zahlungsverzug, Zeitverzug
Beispiele:
- [1] Gemäß § 286 Abs. 1 BGB kommt der Bürge grundsätzlich in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers nicht leistet.[1]
- [1] Der Nachbar gegenüber ist seit letzten Monat mit der Miete im Verzug.
Charakteristische Wortkombinationen:
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Verzug“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Verzug“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verzug“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verzug“
- [1] The Free Dictionary „Verzug“
- [1] Duden online „Verzug“
Quellen:
- ↑ Fälligkeit und Verzug bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Abgerufen am 14. März 2011.