Verleumdung

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Verleumdung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Verleumdung die Verleumdungen
Genitiv der Verleumdung der Verleumdungen
Dativ der Verleumdung den Verleumdungen
Akkusativ die Verleumdung die Verleumdungen

Worttrennung:

Ver·leum·dung, Plural: Ver·leum·dun·gen

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈlɔɪ̯mdʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verleumdung (Info)

Bedeutungen:

[1] Rufschädigung durch falsche Aussagen oder Behauptungen
[2] deutsches Strafrecht: Straftatbestand des § 187 StGB, der verwirklicht ist, wenn jemand wider besseres Wissen über einen anderen eine unwahre Tatsache, also Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder der Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind, behauptet, das heißt, als nach seiner eigenen Überzeugung wahr hinstellt, oder verbreitet, sie also als Gegenstand fremden Wissens weitergibt, die dazu geeignet ist, diesen verächtlich zu machen, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder seinen Kredit zu gefährden

Herkunft:

Ableitung vom Stamm des Verbs verleumden mit dem Ableitungsmorphem -ung

Synonyme:

[1] üble Nachrede

Oberbegriffe:

[2] Beleidigungstatbestand

Beispiele:

[1] Die Verleumdung hinterlässt auch bei Widerruf ein schlechtes Image.
[1] Der Arbeitskollege meiner Tante wurde wegen Verleumdung angeklagt, weil er in der Abteilung behauptet hatte, er hätte meine Tante beim Ladendiebstahl beobachtet.

Wortbildungen:

Verleumdungsklage

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Verleumdung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verleumdung
[1] früher auch bei canoonet „Verleumdung“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerleumdung
[2] § 187 StGB
[2] Johannes Wessels/Michael Hettinger: Strafrecht. Besonderer Teil 1, 32. Auflage, 2008, Rdnr. 492ff.