Nachfahre
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Nachfahre (Deutsch) [Bearbeiten]
Substantiv, m [Bearbeiten]
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Nachfahr der Nachfahre |
die Nachfahren |
| Genitiv | des Nachfahren | der Nachfahren |
| Dativ | dem Nachfahren | den Nachfahren |
| Akkusativ | den Nachfahren | die Nachfahren |
Nebenformen:
- Nachfahr. Nur der Nominativ Singular hat zwei Formen.
Worttrennung:
- Nach·fah·re, Nach·fahr Plural: Nach·fah·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈnaːχˌfaːʀə], [ˈnaːχˌfaːɐ̯], Plural: [ˈnaːχˌfaːʀən]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Person, die von einem Probanden (Stammvater, Stammmutter) beziehungsweise Probanden-Elternpaar (Stammeltern) unmittelbar oder mittelbar abstammen
- [2] nur Plural: Gesamtheit der Personen nach [1]
Herkunft:
- Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs nachfahren mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -e beziehungsweise durch Konversion des Stamms
Synonyme:
- [1, 2] Nachkomme
Gegenwörter:
- [1, 2] Vorfahr
Weibliche Wortformen:
- [1] Nachfahrin
Oberbegriffe:
- [1] Verwandte
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Manche Firma muss aus Altersgründen verkauft werden, wenn kein geeigneter Nachfahre zur Stelle ist.
- [2] Oft verschleudern die Nachfahren das angesammelte Vermögen.
Übersetzungen [Bearbeiten]
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