Präjudiz

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[Bearbeiten] Präjudiz (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Präjudiz die Präjudizien
Genitiv des Präjudizes der Präjudizien
Dativ dem Präjudiz den Präjudizien
Akkusativ das Präjudiz die Präjudizien

Worttrennung:

Prä·ju·diz, Plural: Prä·ju·di·zien

Aussprache:

IPA: [], Plural: []
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] vorgefasste Meinung
[2] Gerichtsentscheidung, die für künftige, gleichartige Fälle richtungsweisend ist

Herkunft:

abgeleitet von lateinsch praejudicare → la, dieses zusammengesetzt aus prae- (vor, im voraus) und iudicare (gerichtlich untersuchen, entscheiden, beurteilen, – von ius)

Synonyme:

[1] Vorurteil
[2] Vorentscheidung, Vorentscheid, Präzedenzfall

Oberbegriffe:

[2] Judikatur (Gesamtheit aller Präjudizien)

Beispiele:

[1] Sie hatte sich ein Präjudiz zurechtgelegt.
[2] Die Gesamtheit aller Präjudizien, das sind alle richtungsweisenden Gerichtsurteile, bezeichnet man als Judikatur.

Abgeleitete Begriffe:

[2] präjudizial, präjudiziell, präjudizieren

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Präjudiz
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Präjudiz
[*] canoo.net „Präjudiz
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonPräjudiz
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