Inhaberin
Erscheinungsbild
Inhaberin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Inhaberin | die Inhaberinnen |
Genitiv | der Inhaberin | der Inhaberinnen |
Dativ | der Inhaberin | den Inhaberinnen |
Akkusativ | die Inhaberin | die Inhaberinnen |
Worttrennung:
- In·ha·be·rin, Plural: In·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈɪnˌhaːbəʁɪn]
- Hörbeispiele: Inhaberin (Info)
Bedeutungen:
- [1] umgangssprachlich, unjuristischer Sprachgebrauch: weibliche Person, die eine bestimmte Sache besitzt
- [2] Trägerin eines bestimmten Titels
- [3] Deutschland, Privatrecht: diejenige, der ein Recht oder eine Forderung zusteht
Abkürzungen:
- [1, 3] Inh.
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Inhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] umgangssprachlich: Besitzerin, Eigentümerin
- [2] Trägerin
Männliche Wortformen:
- [1] Inhaber
Oberbegriffe:
- [1] Person
Unterbegriffe:
- [1] Aktieninhaberin, Alleininhaberin, Betriebsinhaber, Bordellinhaberin, Büroinhaberin, Daten-Inhaberin, Depotinhaberin, Firmeninhaberin, Funktionsinhaberin, Geschäftsinhaberin, Hotelinhaberin, Karteninhaberin, Konteninhaberin, Kontoinhaberin, Konzessionsinhaberin, Kreditkarteninhaberin, Ladeninhaberin, Lizenzinhaber, Medieninhaberin, Mitinhaberin, Monopolinhaberin, Passinhaberin, Patentinhaberin, Sichtkarteninhaberin, Sitzplatzinhaberin, Stelleninhaberin, Unternehmensinhaberin, Wohnungsinhaberin, Zeitkarteninhaberin
- [2] Amtsinhaberin, Lehrstuhlinhaber, Posteninhaberin, Rekordinhaberin, Weltrekordinhaber
Beispiele:
- [1] Die Inhaberin der Weinstube begrüßte die Gäste.
- [1] „Ich erschrak, als mich plötzlich die Inhaberin des Waschsalons, Frau Flink, ansprach: sie mußte in ihrem weißen Kittel über die Straße gekommen sein, aber ich hatte sie nicht gesehen.“[1]
- [2] Die neue Inhaberin des Europarekords gab eine Pressekonferenz.
- [3] Die Inhaberin einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
[2] Trägerin eines bestimmten Titels
[3] Deutschland, Privatrecht: diejenige, der ein Recht oder eine Forderung zusteht
- [1–3] The Free Dictionary „Inhaberin“
- [1, 2] Duden online „Inhaberin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Inhaberin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Inhaberin“
Quellen:
- ↑ Heinrich Böll: Das Brot der frühen Jahre. Erzählung. Ullstein, Frankfurt/Main 1963, Seite 60.