Mitinhaberin
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Mitinhaberin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Mitinhaberin | die Mitinhaberinnen |
Genitiv | der Mitinhaberin | der Mitinhaberinnen |
Dativ | der Mitinhaberin | den Mitinhaberinnen |
Akkusativ | die Mitinhaberin | die Mitinhaberinnen |
Worttrennung:
- Mit·in·ha·be·rin, Plural: Mit·in·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈmɪtˌʔɪnhaːbəʁɪn]
- Hörbeispiele: Mitinhaberin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, der zusammen mit mindestens einer weiteren Person etwas gehört
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Mitinhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Miteigentümerin
Männliche Wortformen:
- [1] Mitinhaber
Oberbegriffe:
- [1] Inhaberin
Beispiele:
- [1] „Selbst Frauen wie die Kurfürstin Margarete die Wittwe Friedrichs II und Katarina die Wittwe des Kurfürsten Ernst waren Mitinhaberinnen des Münzwesens.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] weibliche Person, der zusammen mit mindestens einer weiteren Person etwas gehört
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mitinhaberin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Mitinhaberin“
- [1] The Free Dictionary „Mitinhaberin“
- [1] Duden online „Mitinhaberin“
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Mitinhaber“
Quellen:
- ↑ Woldemar von Seidlitz: Die Kunst in Dresden vom Mittelalter bis zur Neuzeit. Erstes Buch 1464–1541. Kommissionsverlag der Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1920. Seite 17