Eigenheimzulage
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
[Bearbeiten] Eigenheimzulage (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Eigenheimzulage | die Eigenheimzulagen |
| Genitiv | der Eigenheimzulage | der Eigenheimzulagen |
| Dativ | der Eigenheimzulage | den Eigenheimzulagen |
| Akkusativ | die Eigenheimzulage | die Eigenheimzulagen |
Silbentrennung:
- Ei·gen·heim·zu·la·ge, Plural: Ei·gen·heim·zu·la·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪɡənˈhaɪmˈtsʊlʌɡə], Plural: [ˈaɪɡənˈhaɪmˈtsʊlʌɡən]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] staatliche Subvention, mit der in Deutschland die Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum gefördert wird
Abkürzungen:
Herkunft:
Synonyme:
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
Redewendungen:
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] ~ beanspruchen, ~ beantragen, ~ bekommen
- [1] Anspruch auf ~, eingeführte ~, geltenden ~, gewährte ~, gezahlte ~, staatliche ~, volle ~
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
Dialektausdrücke:
|
|
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Eigenheimzulage“
Ähnliche Wörter: