Eigenheimzulage
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[Bearbeiten] Eigenheimzulage (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Eigenheimzulage | die Eigenheimzulagen |
| Genitiv | der Eigenheimzulage | der Eigenheimzulagen |
| Dativ | der Eigenheimzulage | den Eigenheimzulagen |
| Akkusativ | die Eigenheimzulage | die Eigenheimzulagen |
Silbentrennung:
- Ei·gen·heim·zu·la·ge, Plural: Ei·gen·heim·zu·la·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪɡənˈhaɪmˈtsʊlʌɡə], Plural: [ˈaɪɡənˈhaɪmˈtsʊlʌɡən]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] staatliche Subvention, mit der in Deutschland die Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum gefördert wird
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Wenn wir die Eigenheimzulage einrechnen, könnte es mit dem eigenen Haus so gerade hinkommen.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Eigenheimzulage beanspruchen, Eigenheimzulage beantragen, Eigenheimzulage bekommen
- [1] Anspruch auf Eigenheimzulage, eingeführte Eigenheimzulage, geltenden Eigenheimzulage, gewährte Eigenheimzulage, gezahlte Eigenheimzulage, staatliche Eigenheimzulage, volle Eigenheimzulage
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Eigenheimzulage“
- [1] Duden online „Eigenheimzulage“
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