intimieren

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intimieren (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich intimiere
du intimierst
er, sie, es intimiert
Präteritum ich intimierte
Konjunktiv II ich intimierte
Imperativ Singular intimier!
intimiere!
Plural intimiert!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
intimiert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:intimieren

Worttrennung:

in·ti·mie·ren, Präteritum: in·ti·mier·te, Partizip II: in·ti·miert

Aussprache:

IPA: [ɪntiˈmiːʁən]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild intimieren (Info)
Reime: -iːʁən

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen, selten, veraltet: eine Ankündigung oder Vorladung eines Gerichts zustellen; durch Aushang verkünden

Herkunft:

von spätlateinisch intimare → la „mitteilen, anzeigen“ entlehnt[1]

Sinnverwandte Wörter:

[1] ankündigen, anschlagen, informieren, kundtun, laden, publizieren, verkünden, veröffentlichen, zufertigen, zustellen

Beispiele:

[1] „Auch wenn eine Oberbehörde (Landesausschuß) als erste und einzige Instanz entscheidet, kann sie ihre Entscheidung durch die ihr in diesem Verwaltungszweige untergeordnete Instanz intimieren lassen.“[2]
[1] „ […] und stellte ihnen zugleich anheim, den inzwischen von seinen Aschaffenburger Verständigen entworfenen Processus inhibitorius, den er beilege, durch „Herrn Tetzel Luther intimieren“ (zustellen) zu lassen.“[3]
[1] „Der weitere Ratschlag der beiden Jesuiten, die Rückforderung der durch die Säkularisationen entgangenen Einkünfte zwar nicht in das Edikt aufzunehmen, aber dem Kaiser privatim zu intimieren, wurde nicht übernommen.“[4]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „intimieren
[1] Duden online „intimieren

Quellen:

  1. Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0, Seite 645.
  2. Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht, Band 1. Abgerufen am 2. November 2021.
  3. Heinrich Boehmer: Der junge Reformator Luther - Teil 2 – ab 1518. Abgerufen am 2. November 2021.
  4. Dieter Albrecht: Maximilian I. von Bayern 1573–1651. Abgerufen am 2. November 2021.