ting
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[Bearbeiten] ting (Färöisch)
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[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural | ||
|---|---|---|---|---|
| Unbestimmt | Bestimmt | Unbestimmt | Bestimmt | |
| Nominativ | ting | tingið | ting | tingini |
| Akkusativ | ||||
| Dativ | tingi | tinginum | tingum | tingunum |
| Genitiv | tings | tingsins | tinga | tinganna |
Worttrennung:
- ting
Aussprache:
- IPA: [ˈtɪŋɡ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] historisch: Thing, Parlament
- [2] historisch: Thing, Gericht
- [3] historisch: Thing, Versammlung
- [4] Ding, Gegenstand, Teil
- [5] abwertend: Geschöpf, Wesen, (Ding)
Herkunft:
- [1–3] Das färöische Wort ist gemeingermanisch verwandt mit deutsch „Ding“ und geht zurück auf germanisch *þinga-, þingaz „Zeit, Rat, Versammlung, Ding“. Daraus entstand altnordisch þing „Versammlung, Volksthing, Thingstätte, Eigentum“.
- [4, 5] Die Bedeutung „Ding“ widerspiegelt sich in einer Sache beziehungsweise einem Gegenstand der bei einer solchen Versammlung behandelt wird.
- [1, 2] Das Thing auf den Färöern (Løgting) wird auf ca. 900 n.Chr. datiert und gilt als das älteste, heute noch existierende, Parlament Europas. Ursprünglich war es nach norwegischem Vorbild ein Alþing, also eine gesetzgebende und gleichzeitig auch Recht sprechende Versammlung der freien Bauern. Später wurde daraus das løgting als Vertreterversammlung (Deligiertenprinzip) der lokalen Things, der sechs Vártings. Erst in der Neuzeit verlor das färöische Thing seine Funktion als Gericht, war dann ab 1852 ein dänischer Kreistag (mit mehr Privilegien, als die Kreistage in Dänemark), und wählt ab 1948 den Chef der Autonomieregierung, den Løgmaður.
Synonyme:
Unterbegriffe:
- [1, 2] (historisch) alting, heystting, meginting, sýsluting, várting
- [1] alting (Island), fólkating (Dänemark), løgting (Färöer), ólavsøkuting (Parlamentseröffung am 29. Juli), stórting (Norwegen), tjóðting (allgemein für Nationalversammlung)
- [2] dómsting
- [3] floksting, krákuting
- [5] avynnuting
Beispiele:
- [1] sita á tingi
- im Parlament sitzen/tagen
- [2] halda ting
- Gericht abhalten/verhandeln
Redewendungen:
- [1–3] tøgn kemur ikki á ting - wörtl.: „die Schweigsamkeit kommt nicht zum Thing“ (dem Schweigsamen wird nicht nach dem Mund geredet/vom Mund abgelesen)
Abgeleitete Begriffe:
- [1–3] tinga, tingfundur, tinghald, tinging, tingsamtykt, tingstarv
- [1, 2] (insb. hist.) tingakrossur, Tinganes (historische Altstadt von Tórshavn), tingbók, tingfaratollur, tingferð, tingfriður, tingstaður, tingsteinur, tingstova
- [1] tingbólkur, tingbundin, tingflokkur, tingformaður, tinghús, tingkvinna, tingmaður, tingmál, tingnevnd, tingræði, tingsalur, tingsessur, tingseta, tingskipan, tingskrivari, tingtíð
- [2] tingdagur, tinglesa, tinglesing, tinglýsa, tinglýsing, tingsvitni
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1]