ausdrücklich
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[Bearbeiten] ausdrücklich (Deutsch)
[Bearbeiten] Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ |
|---|---|---|
| ausdrücklich |
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| Alle weiteren Formen: ausdrücklich (Deklination) | ||
Worttrennung:
- aus·drück·lich, keine Steigerung
Bedeutungen:
- [1] klar und deutlich gesagt, entschieden geäußert
Sinnverwandte Wörter:
- [1] explizit
Beispiele:
- [1] Wer eine ausdrückliche Warnung missachtet, muss sich nicht wundern, wenn ihm etwas zustößt.
- [1] Sich bewerben, Termine wahrnehmen, Fristen auch ohne ausdrückliche Aufforderung einhalten – wer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme, erfährt Manuel Rosenkranz, dem könne das Geld gestrichen werden.[1]
- [1] Die Regierung kann sich dabei auch auf die OECD [..] berufen, die den Spaniern die Erhebung von Öko-Taxen zur Verbesserung der Umwelt ausdrücklich empfohlen hat.[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] ausdrücklicher Befehl, ausdrückliches Verbot, ausdrückliche Warnung
- [1] etwas ausdrücklich anordnen, gestatten, untersagen, verbieten
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „ausdrücklich“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „ausdrücklich“
- [1] canoo.net „ausdrücklich“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „ausdrücklich“
- [1] The Free Dictionary „ausdrücklich“
Quellen:
- ↑ ZEIT: „Familie Rosenkranz“, Von Frank Drieschner, 1.9.2009
- ↑ „ Spanien plant neue Tourismus-Abgabe“, von Hubert Kahl, 6. Januar 2005
Ähnliche Wörter: