Kriminalfall

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[Bearbeiten] Kriminalfall (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Kriminalfall die Kriminalfälle
Genitiv des Kriminalfalls
des Kriminalfalles
der Kriminalfälle
Dativ dem Kriminalfall
dem Kriminalfalle
den Kriminalfällen
Akkusativ den Kriminalfall die Kriminalfälle

Worttrennung:

Kri·mi·nal·fall, Plural: Kri·mi·nal·fäl·le

Aussprache:

IPA: [kʀimiˈnaːlfal], Plural: [kʀimiˈnaːlˌfɛlə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] kriminelle Handlung oder Unterlassung, die von der Kriminalpolizei aufgeklärt und als Strafsache bei Gericht verhandelt werden soll

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv kriminal und dem Substantiv Fall, wobei das Determinans „kriminal“ das Determinatum „Fall“ näher bestimmt

Synonyme:

[1] Vergehen, Verbrechen

Beispiele:

[1] „Einen Tag nach dem Wiederauftauchen“ N.K.s „- achteinhalb Jahre nach ihrem Verschwinden – werden immer mehr Details zu dem spektakulärsten Kriminalfall der österreichischen Nachkriegsgeschichte bekannt.“[1]
[1] Britton hat bei der Aufklärung einiger der spektakulärsten Kriminalfälle Großbritanniens eine entscheidende Rolle gespielt, und man kann ihm nicht vorwerfen, mit einer ähnlich simpel gestrickten Psychologie vorzugehen wie viele FBI-Profiler.[2]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Kriminalfall
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kriminalfall
[1] canoo.net „Kriminalfall
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKriminalfall
[1] The Free Dictionary „Kriminalfall

Quellen:

  1. Entführtes Kind nach acht Jahren wieder frei. In: FAZ. Nummer 197, 25. August 2006, ISSN 0174-4909, Seite 1.
  2. Frank Ufen: Profiler irren zu häufig. Kriminalistik. In: Zeit Online. 5. Mai 2011, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 29. Oktober 2011).
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