Erblasser
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Erblasser (Deutsch) [Bearbeiten]
Substantiv, m [Bearbeiten]
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Erblasser | die Erblasser |
| Genitiv | des Erblassers | der Erblasser |
| Dativ | dem Erblasser | den Erblassern |
| Akkusativ | den Erblasser | die Erblasser |
Worttrennung:
- Erb·las·ser, Plural: Erb·las·ser
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁbˌlasɐ], [ˈeːɐ̯bˌlasɐ], Plural: [ˈɛʁbˌlasɐ], [ˈeːɐ̯bˌlasɐ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Eine natürliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.
Herkunft:
- Ausdruck stammt aus dem 16. Jahrhundert für jemanden, der ein Erbe hinterlässt
Synonyme:
- [1] Testator
Gegenwörter:
- [1] Erbe, Erbin, Nachlassempfänger
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] natürliche Person, Person, Mensch
Beispiele:
- [1] Das Erbrecht tritt erst nach dem Tode des Erblassers ein. Stirbt ein vermeintlicher Erbe vor dem Erblasser; so hat er das noch nicht erlangte Erbrecht auch nicht auf seine Erben übertragen können.[1]
- [1] Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist.[2]
- [1] Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen: 1. wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet, ...[3]
- [1] Sie sollen sie alle sehen und prüfen; jetzt aber lesen Sie zunächst einmal dieses Schreiben, welches der verwüstliche Erblasser damals aus Plauen erhalten hat![4]
- [1] Man sagt, dass seitdem in Danzig in mannigfachen Fällen, insofern der Erblasser dem Genusse des Goldwassers ergeben war, von den Erben seine Sektion dringend gefordert wurde.[5]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Erblasser enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen
Übersetzungen [Bearbeiten]
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Erblasser“
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Erblasser“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erblasser“
- [1] canoo.net „Erblasser“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Erblasser“
Quellen:
- ↑ ABGB, § 536
- ↑ BGB, § 2077
- ↑ BGB, § 2333
- ↑ Gutenberg: Karl May, Der schwarze Mustang
- ↑ Gutenberg: Heinrich Seidel, Kinkerlitzchen
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