Aktionär

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[Bearbeiten] Aktionär (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Aktionär die Aktionäre
Genitiv des Aktionär(e)s der Aktionäre
Dativ dem Aktionär den Aktionären
Akkusativ den Aktionär die Aktionäre

Silbentrennung:

Ak·ti·o·när, Plural: Ak·ti·o·nä·re

Aussprache:

IPA: [akʦioˈnɛːɐ̯], Plural: [akʦioˈnɛːʀə]

Bedeutungen:

[1] Inhaber von Aktien , und damit Miteigentümer einer Aktiengesellschaft

Weibliche Wortformen:

[1] Aktionärin

Abkürzungen:

[1] Aktion.

Synonyme:

[1] Teilhaber, Gesellschafter, Aktieninhaber, Miteigentümer
[1] abwertend Couponschneider

Gegenwörter:

[1] Kreditgeber, Fremdkapitalgeber

Oberbegriffe:

[1] Eigenkapitalgeber, Kapitalgeber

Unterbegriffe:

[1] Großaktionär, Hauptaktionär, Kleinaktionär, Minderheitsaktionär, Gründungsaktionär

Beispiele:

[1] Nach § 53a des deutschen Aktiengesetzes sind Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
[1] „Der Aktionär hat zweierlei wichtige Rechte: er ist der, wo das Geld gibt, und er darf bei der Generalversammlung in die Opposition gehen und etwas zu Protokoll geben, woraus sich der Vorstand einen sog. Sonnabend macht.“[1]

Abgeleitete Begriffe:

[1] Aktionärsversammlung

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Aktionär
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Aktionär
[1] canoo.net „Aktionär
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAktionär
[1] The Free Dictionary „Aktionär

Quellen:

  1. Kurt Tucholsky, Kurzer Abriß der Nationalökonomie, z.n. Projekt Gutenberg

Ähnliche Wörter:

Funktionär, reaktionär
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