genehmigen

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genehmigen (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich genehmige
du genehmigst
er, sie, es genehmigt
Präteritum ich genehmigte
Konjunktiv II ich genehmigte
Imperativ Singular genehmige!
Plural genehmigt!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
genehmigt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:genehmigen

Worttrennung:

ge·neh·mi·gen, Präteritum: ge·neh·mig·te, Partizip II: ge·neh·migt

Aussprache:

IPA: [ɡəˈneːmɪɡn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild genehmigen (Info), Lautsprecherbild genehmigen (Info), Lautsprecherbild genehmigen (Info)
Reime: -eːmɪɡn̩

Bedeutungen:

[1] insbesondere von behördlicher Seite erlauben, gestatten, akzeptieren, bewilligen
[2] umgangssprachlich, scherzhaft, reflexiv: sich erlauben, etwas zu sich zu nehmen oder allgemein etwas zu genießen
[3] Zivilrecht: nachträglich seine Zustimmung erteilen

Herkunft:

Genehmigen trat an die Stelle des älteren Ausdrucks (für) genehm halten. Möglicherweise ist es eine aus der Amtssprache stammende Verdeutschung des französischen Wortes agréer → fr[1] (annehmen, gutheißen, zulassen).[2]

Beispiele:

[1] Das Ordnungsamt hat die Sanitärräume in diesem Restaurant nicht genehmigt.
[1] Der Anbau einer neuen Werkshalle wurde vom Bauamt nicht genehmigt.
[2] Nach dem Essen habe ich mir noch ein Eis genehmigt.
[2] Heute haben wir uns mehr Zigaretten als gewöhnlich genehmigt.
[3] Ein Rechtsgeschäft, das ein Minderjähriger ohne Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters tätigt, wird wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter es genehmigt.

Redewendungen:

[2] sich einen genehmigen

Wortbildungen:

Genehmigung

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „genehmigen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalgenehmigen
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „genehmigen
[1, 2] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion, Annette Klosa u. a. (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2001, ISBN 3-411-05504-9, „genehmigen“, Seite 630
[3] § 184 BGB

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9, unter „genehm“, Seite 423
  2. LEO Französisch-Deutsch, Stichwort: „agréer