Totschlag

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Totschlag (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Totschlag
Genitiv des Totschlags
des Totschlages
Dativ dem Totschlag
Akkusativ den Totschlag

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Todschlag

Worttrennung:

Tot·schlag, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈtoːtˌʃlaːk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Totschlag (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: vorsätzliche Tötung einer Person, bei der die Kriterien für einen Mord nicht vorliegen
[2] umgangssprachlich: Tötung eines Menschen

Synonyme:

[2] Mord

Gegenwörter:

[1] Mord

Oberbegriffe:

[1] Tötungsdelikt, Verbrechen, Kapitalverbrechen, Straftat, verbotene Handlung, vorsätzliche Handlung, Handlung
[2] Todesursache

Beispiele:

[1] Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, begeht einen Totschlag und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
[2] Die ersten 25 Jahre seines Lebens hatte Simplicissimus nur Plünderungen und Totschlag erlebt.
[2] „Es kommt mir vor, als ob er in seinem Gebirgstale die letzten tausend Jahre verschlafen hätte, denn daß er sich damals in der Bahn vor uns eines Totschlags rühmte, den er vielleicht auch in der Tat begangen hatte, war ein altertümlicher Zug, der an die Zeiten erinnerte, wo man dergleichen mit einem Wergeld oder durch den Waldgang ehrenhaft ordnete.“[1]

Redewendungen:

[1] Mord und Totschlag

Wortbildungen:

Totschläger, Totschlagargument

Übersetzungen

[1] Wikipedia-Artikel „Totschlag
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Totschlag
[*] früher auch bei canoonet „Totschlag“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalTotschlag
[1] The Free Dictionary „Totschlag
[1] Duden online „Totschlag

Quellen:

  1. Ernst Jünger: Afrikanische Spiele. Roman. Klett-Cotta, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-608-96061-7, Seite 97f. Erstausgabe 1936.