Teilnehmer

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[Bearbeiten] Teilnehmer (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Teilnehmer die Teilnehmer
Genitiv des Teilnehmers der Teilnehmer
Dativ dem Teilnehmer den Teilnehmern
Akkusativ den Teilnehmer die Teilnehmer

Alte Rechtschreibung:

Theilnehmer

Silbentrennung:

Teil·neh·mer, Plural: Teil·neh·mer

Aussprache:

IPA: [ˈtaɪ̯lˌneːmɐ], Plural: [ˈtaɪ̯lˌneːmɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Person oder Gruppe, die an einem Ereignis oder einer Veranstaltung beteiligt ist
[2] deutsches Strafrecht: Oberbegriff für Anstifter und Gehilfen

Herkunft:

Ableitung zum Stamm des Verbs teilnehmen mit dem Derivatem (= Ableitungsmorphem) -er

Weibliche Wortformen:

[1] Teilnehmerin

Gegenwörter:

[1] Abwesender
[2] Täter

Oberbegriffe:

[2] Beteiligter

Unterbegriffe:

[1] Kongressteilnehmer, Seminarteilnehmer, Verkehrsteilnehmer
[2] Anstifter, Gehilfe

Beispiele:

[1] Als Teilnehmer kommen alle in Frage, die das erste Semester mit Erfolg bestanden haben.
[1] Die Teilnehmer an der Tagung müssen einen Tagungsbeitrag leisten.
[2] Teilnehmer erfüllen den Tatbestand des in Frage stehenden Delikts im Gegensatz zum Täter nicht.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] aktive, passive ~

Abgeleitete Begriffe:

Teilnehmerfeld, Teilnehmerkreis, Teilnehmerland, Teilnehmerstrafbarkeit, Teilnehmerzahl

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch:
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Teilnehmer
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Theilnehmer“, veraltete Schreibweise
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Teilnehmer
[1] canoo.net „Teilnehmer
[2] Volker Krey: Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil, Band 2, S. 2

Ähnliche Wörter:

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