Bundeskanzler
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[Bearbeiten] Bundeskanzler (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Bundeskanzler | die Bundeskanzler |
| Genitiv | des Bundeskanzlers | der Bundeskanzler |
| Dativ | dem Bundeskanzler | den Bundeskanzlern |
| Akkusativ | den Bundeskanzler | die Bundeskanzler |
Silbentrennung:
- Bun·des·kanz·ler, Plural: Bun·des·kanz·ler
Aussprache:
- IPA: ['bʊndəskanʦlɐ], Plural: ['bʊndəskanʦlɐ]
- Hörbeispiele: Bundeskanzler, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Politik: Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland
- [2] Politik: Regierungschef der Republik Österreich
- [3] Politik: Leiter der Bundeskanzlei in der Schweiz
- [4] Politik, historisch: Regierungschef des Norddeutschen Bundes zwischen 1867 und 1871
Abkürzungen:
Herkunft:
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Regierungschef
Beispiele:
- [1] Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
- [2] Anders als etwa in Deutschland hat der österreichische Bundeskanzler gegenüber den Bundesministern weder ein Weisungsrecht noch eine Richtlinienkompetenz
- [3] Der Bundeskanzler in der Schweiz leitet die Bundeskanzlei.
- [4] Der Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes war dem preußischen König, der das Präsidium des Bundes innehatte, unterstellt und leitete die Exekutive.
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
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Dialektausdrücke:
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Bundeskanzler“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundeskanzler“
- [1] canoo.net „Bundeskanzler“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Bundeskanzler“
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