Bundeskanzler

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[Bearbeiten] Bundeskanzler (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Bundeskanzler die Bundeskanzler
Genitiv des Bundeskanzlers der Bundeskanzler
Dativ dem Bundeskanzler den Bundeskanzlern
Akkusativ den Bundeskanzler die Bundeskanzler

Silbentrennung:

Bun·des·kanz·ler, Plural: Bun·des·kanz·ler

Aussprache:

IPA: ['bʊndəskanʦlɐ], Plural: ['bʊndəskanʦlɐ]
Hörbeispiele: Bundeskanzler, Plural:

Bedeutungen:

[1] Politik: Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland
[2] Politik: Regierungschef der Republik Österreich
[3] Politik: Leiter der Bundeskanzlei in der Schweiz
[4] Politik, historisch: Regierungschef des Norddeutschen Bundes zwischen 1867 und 1871

Abkürzungen:

[1] BK, Kanzler

Herkunft:

zusammengesetzt aus Bund und Kanzler

Weibliche Wortformen:

Bundeskanzlerin

Oberbegriffe:

[1] Regierungschef

Beispiele:

[1] Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
[2] Anders als etwa in Deutschland hat der österreichische Bundeskanzler gegenüber den Bundesministern weder ein Weisungsrecht noch eine Richtlinienkompetenz
[3] Der Bundeskanzler in der Schweiz leitet die Bundeskanzlei.
[4] Der Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes war dem preußischen König, der das Präsidium des Bundes innehatte, unterstellt und leitete die Exekutive.

Abgeleitete Begriffe:

Bundeskanzleramt, Bundeskanzlerkandidat

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch: Bondeskanschler
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Bundeskanzler
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundeskanzler
[1] canoo.net „Bundeskanzler
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBundeskanzler
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