vermöge
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vermöge (Deutsch) [Bearbeiten]
Präposition [Bearbeiten]
Worttrennung:
- ver·mö·ge
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈmøːɡə]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -øːɡə
Bedeutungen:
Synonyme:
Beispiele:
- [1] Vermöge dieses kleinen Lemmas lässt sich nun die Behauptung beweisen.
- [1] „Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz).“[1]
- [1] „Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.“[2]
Übersetzungen [Bearbeiten]
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „vermöge“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „vermöge“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „vermöge“
- [1] wissen.de – Wörterbuch „vermöge“
Quellen:
Konjugierte Form [Bearbeiten]
Worttrennung:
- ver·mö·ge
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈmøːɡə]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -øːɡə
Grammatische Merkmale:
- 1. Person Singular Konjunktiv Präsens Aktiv des Verbs vermögen
- 3. Person Singular Konjunktiv Präsens Aktiv des Verbs vermögen
| vermöge ist eine flektierte Form von vermögen. Alle weiteren Informationen zu diesem Wort findest du im Eintrag „vermögen“. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |
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