konkludent

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[Bearbeiten] konkludent (Deutsch)

[Bearbeiten] Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
konkludent

Silbentrennung:

kon·klu·dent

Aussprache:

IPA: [kɔnklu'dɛnt]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] Recht: aus dem Verhalten einer Person schlüssig ableitbar, sich zwingend ergebend

Herkunft:

lat. concludere einschließen, abschließen, fig. zusammenfassen, rhet. logisch folgern

Synonyme:

[1] schlüssig

Gegenwörter:

[1] ausdrücklich, explizit

Oberbegriffe:

Unterbegriffe:

Beispiele:

[1] Im Zivilrecht spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. D.h. die Willenserklärung wird aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.
[1] Z.B. gibt man durch das Einsteigen in eine Straßenbahn konkludent eine Willenserklärung ab, mit der das vom Verkehrsunternehmen durch Bereitstellung der Straßenbahn konkludent abgegebene Angebot angenommen wird.

Redewendungen:

Charakteristische Wortkombinationen:

konkludentes Handeln

Abgeleitete Begriffe:

Konklusion

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „konkludent
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „konkludent
[1] canoo.net „konkludent

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