konkludent
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[Bearbeiten] konkludent (Deutsch)
[Bearbeiten] Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ |
|---|---|---|
| konkludent | — | — |
Silbentrennung:
- kon·klu·dent
Aussprache:
- IPA: [kɔnklu'dɛnt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Recht: aus dem Verhalten einer Person schlüssig ableitbar, sich zwingend ergebend
Herkunft:
- lat. concludere einschließen, abschließen, fig. zusammenfassen, rhet. logisch folgern
Synonyme:
- [1] schlüssig
Gegenwörter:
- [1] ausdrücklich, explizit
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Im Zivilrecht spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. D.h. die Willenserklärung wird aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet.
- [1] Z.B. gibt man durch das Einsteigen in eine Straßenbahn konkludent eine Willenserklärung ab, mit der das vom Verkehrsunternehmen durch Bereitstellung der Straßenbahn konkludent abgegebene Angebot angenommen wird.
Redewendungen:
Charakteristische Wortkombinationen:
- konkludentes Handeln
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „konkludent“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „konkludent“
- [1] canoo.net „konkludent“
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