Diskussion:konkludent

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Diskussionsbeitrag

Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Die Verwendung in den gegebenen Beispielen ist adverbial. 87.169.14.67 10:09, 14. Feb. 2016 (MEZ)Beantworten

„… konkludenten Willenserklärung …“ ist doch attributiv adjektivisch, oder nicht? --Peter (Gröbner) (Diskussion) 10:15, 14. Feb. 2016 (MEZ)Beantworten
Grundsätzlich werden nach meiner Beobachtung Adverbien, die wortgleich mit Adjektiven sind, „hier“ bei diesen mitbehandelt. Daher sind adverbiale Zitate m. E. auch sinnvoll. Ich habe allerdings zu den beiden Beispielen (1 Adj., 1 Adv.) noch ein adjektivisches Zitat hinzugefügt. --Peter (Gröbner) (Diskussion) 11:06, 14. Feb. 2016 (MEZ)Beantworten
Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}. Danke, Peter -- 19:49, 20. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten