belangen

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[Bearbeiten] belangen (Deutsch)

[Bearbeiten] Verb

  Person Wortform
Präsens ich belange
du belangst
er, sie, es belangt
Präteritum ich belangte
Partizip II   belangt
Konjunktiv II ich belangte
Imperativ Singular belange!
Plural belangt!
Hilfsverb   haben
Alle weiteren Formen: belangen (Konjugation)

Worttrennung:

be·lan·gen, Präteritum: be·lang·te, Partizip II: be·langt

Aussprache:

IPA: [bəˈlaŋən], Präteritum: [bəˈlaŋtə], Partizip II: [bəˈlaŋt]
Hörbeispiele: —, Präteritum: —, Partizip II:

Bedeutungen:

[1] zur Rechenschaft ziehen

Herkunft:

mittelhochdeutsch „b(e)langen“, althochdeutsch „belangēn“. Das Wort ist seit dem 11. Jahrhundert belegt.[1]

Sinnverwandte Wörter:

[1] anklagen, anzeigen, Klage erheben, verklagen, zur Rede stellen

Beispiele:

[1] Der libysche Übergangsrat will derweil den Schützen belangen, der Ex-Machthaber Gaddafi exekutiert haben soll.

Abgeleitete Begriffe:

Belang

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „belangen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „belangen
[1] canoo.net „belangen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonbelangen
[1] The Free Dictionary „belangen

Quellen:

  1. Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742, Stichwort: „belangen“, Seite 107.
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