abbedingen

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abbedingen (Deutsch) [Bearbeiten]

Verb [Bearbeiten]

  Person Wortform
Präsens ich bedinge ab
du bedingst ab
er, sie, es bedingt ab
Präteritum ich bedingte ab
Partizip II   abbedingt
abbedungen
Konjunktiv II ich bedingte ab
Imperativ Singular beding(e) ab!
Plural bedingt ab!
Hilfsverb   haben
Alle weiteren Formen: abbedingen (Konjugation)

Worttrennung:

ab·be·din·gen, Präteritum: be·ding·te ab, Partizip II: ab·be·dingt, ab·be·dun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapbəˌdɪŋən], Präteritum: [bəˌdɪŋtə ˈap], Partizip II: [ˈapbəˌdɪŋt], [ˈapbəˌdʊŋən]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild abbedingen (Info)

Bedeutungen:

[1] transitiv, Recht: durch einen Vertrag eine gesetzliche Bestimmung ausschließen

Synonyme:

[1] außer Kraft setzen, ausschließen

Gegenwörter:

[1] in Kraft setzen, einschließen

Beispiele:

[1] Bestimmte gesetzliche Vorschriften können durch vertragliche Vereinbarung abbedungen werden.

Wortbildungen:

[1] Abbedingung

Übersetzungen [Bearbeiten]

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
[1] canoo.net „abbedingen

Ähnliche Wörter:

ausbedingen