Eheleute
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[Bearbeiten] Eheleute (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, ohne feststehendes Genus, Pluraletantum
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ |
|
die Eheleute |
| Genitiv |
|
der Eheleute |
| Dativ |
|
den Eheleuten |
| Akkusativ |
|
die Eheleute |
Worttrennung:
- kein Singular, Plural: Ehe·leu·te
Aussprache:
- IPA: [ˈeːəˌlɔɪ̯tə]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] ein Ehepaar
- [2] die Ehepartner
- [3] mehrere Personen, von denen jede mit irgendjemandem verheiratet ist
Synonyme:
- [1] Ehepaar
- [2] Ehegatten, Ehepartner, Verheirateten, Vermählten
Beispiele:
- [1] Das Haus, in dem die jungen Eheleute wohnten, war recht altmodisch.
- [2] „Haben beide Eheleute Anspruch auf Ausgleichszulage und leben sie im gemeinsamen Haushalt, so gebührt der Zuschuss nur zur höheren Pension; […]“[1]
- [2] „Sind beide Eheleute oder eingetragene PartnerInnen als Kind bzw. Schwiegerkind im selben land(forst)wirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich beschäftigt, so sind beide nach § 2 Abs. 1 Z 2 in der Pensionsversicherung pflichtversichert.“[2]
- [3] Im Verein sind viele Eheleute, aber auch Ledige gibt es dort.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eheleute“
- [*] canoo.net „Eheleute“
- [?] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Eheleute“
Quellen:
- ↑ Österreich: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, § 322, in der Version vom 21. Oktober 2008 (ris.bka.gv.at)
- ↑ Österreich: Bauern-Sozialversicherungsgesetz, § 2a Abs 2, in der Fassung vom 1. Jänner 2010 (ris.bka.gv.at)