Eheleute

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[Bearbeiten] Eheleute (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, ohne feststehendes Genus, Pluraletantum

Kasus Singular Plural
Nominativ
die Eheleute
Genitiv
der Eheleute
Dativ
den Eheleuten
Akkusativ
die Eheleute

Worttrennung:

kein Singular, Plural: Ehe·leu·te

Aussprache:

IPA: [ˈeːəˌlɔɪ̯tə]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] ein Ehepaar
[2] die Ehepartner
[3] mehrere Personen, von denen jede mit irgendjemandem verheiratet ist

Synonyme:

[1] Ehepaar
[2] Ehegatten, Ehepartner, Verheirateten, Vermählten

Beispiele:

[1] Das Haus, in dem die jungen Eheleute wohnten, war recht altmodisch.
[2] „Haben beide Eheleute Anspruch auf Ausgleichszulage und leben sie im gemeinsamen Haushalt, so gebührt der Zuschuss nur zur höheren Pension; […]“[1]
[2] „Sind beide Eheleute oder eingetragene PartnerInnen als Kind bzw. Schwiegerkind im selben land(forst)wirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich beschäftigt, so sind beide nach § 2 Abs. 1 Z 2 in der Pensionsversicherung pflichtversichert.“[2]
[3] Im Verein sind viele Eheleute, aber auch Ledige gibt es dort.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eheleute
[*] canoo.net „Eheleute
[?] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonEheleute

Quellen:

  1. Österreich: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, § 322, in der Version vom 21. Oktober 2008 (ris.bka.gv.at)
  2. Österreich: Bauern-Sozialversicherungsgesetz, § 2a Abs 2, in der Fassung vom 1. Jänner 2010 (ris.bka.gv.at)
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