Bürgertum

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[Bearbeiten] Bürgertum (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n, kein Plural

Kasus Singular Plural
Nominativ das Bürgertum
Genitiv des Bürgertums
Dativ dem Bürgertum
Akkusativ das Bürgertum

Silbentrennung:

Bür·ger·tum, Plural:

Aussprache:

IPA: [ˈbʏʁɡɐtuːm], Plural:
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] gesellschaftliche Schicht, historisch zwischen Adel, Klerus und Bauern, Arbeitern angesiedelt; ursprünglich 3. Stand der Ständeordnung; heute als Synonym für Mittelstand gebraucht

Synonyme:

[1] Bourgeoisie, Mittelschicht, Mittelstand

Gegenwörter:

[1] High Society, Proletariat, Unterschicht (meist negativ, abfällig benutzt)

Oberbegriffe:

[1] Gesellschaftsschicht

Unterbegriffe:

[1] Bildungsbürgertum, Kleinbürgertum

Beispiele:

[1] Der Bürgerstand begreift alle Einwohner des Staats unter sich, welche, ihrer Geburt nach, weder zum Adel, noch zum Bauernstande gerechnet werden können, und auch nachher keinem dieser Stände einverleibt sind.[1]

Abgeleitete Begriffe:

[1] Bildungsbürgertum, Kleinbürgertum, Spießbürgertum, Besitzbürgertum, Großbürgertum, Weltbürgertum

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Bürgertum
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bürgertum
[1] canoo.net „Bürgertum
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBürgertum

Quellen:

  1. §1 Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794
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