Bürgertum
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[Bearbeiten] Bürgertum (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n, kein Plural
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Bürgertum |
|
| Genitiv | des Bürgertums |
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| Dativ | dem Bürgertum |
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| Akkusativ | das Bürgertum |
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Silbentrennung:
- Bür·ger·tum, Plural: —
Aussprache:
- IPA: [ˈbʏʁɡɐtuːm], Plural: —
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] gesellschaftliche Schicht, historisch zwischen Adel, Klerus und Bauern, Arbeitern angesiedelt; ursprünglich 3. Stand der Ständeordnung; heute als Synonym für Mittelstand gebraucht
Synonyme:
Gegenwörter:
- [1] High Society, Proletariat, Unterschicht (meist negativ, abfällig benutzt)
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Der Bürgerstand begreift alle Einwohner des Staats unter sich, welche, ihrer Geburt nach, weder zum Adel, noch zum Bauernstande gerechnet werden können, und auch nachher keinem dieser Stände einverleibt sind.[1]
Abgeleitete Begriffe:
- [1] Bildungsbürgertum, Kleinbürgertum, Spießbürgertum, Besitzbürgertum, Großbürgertum, Weltbürgertum
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Bürgertum“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bürgertum“
- [1] canoo.net „Bürgertum“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Bürgertum“
Quellen:
- ↑ §1 Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794