Erbbaurecht
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Erbbaurecht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Erbbaurecht | die Erbbaurechte |
Genitiv | des Erbbaurechts des Erbbaurechtes |
der Erbbaurechte |
Dativ | dem Erbbaurecht | den Erbbaurechten |
Akkusativ | das Erbbaurecht | die Erbbaurechte |
Worttrennung:
- Erb·bau·recht, Plural: Erb·bau·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpbaʊ̯ˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Erbbaurecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: das vererbbare und veräußerbare Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten
Synonyme:
- [1] österreichisches und schweizerisches Recht: Baurecht
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Erbpacht
Oberbegriffe:
- [1] Baurecht
Beispiele:
- [1] Die Vergütung für das Erbbaurecht an den Eigentümer des bebauten Grundstücks heißt Erbbauzins.[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Erbbaurecht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erbbaurecht“
- [1] The Free Dictionary „Erbbaurecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbbaurecht“
- [1] Duden online „Erbbaurecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbbaurecht“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 960, Artikel „Erbbaurecht“
Quellen:
- ↑ nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 960, Artikel „Erbbaurecht“
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