Erbbaurecht

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Erbbaurecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Erbbaurecht die Erbbaurechte
Genitiv des Erbbaurechts
des Erbbaurechtes
der Erbbaurechte
Dativ dem Erbbaurecht den Erbbaurechten
Akkusativ das Erbbaurecht die Erbbaurechte

Worttrennung:

Erb·bau·recht, Plural: Erb·bau·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpbaʊ̯ˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbbaurecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: das vererbbare und veräußerbare Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten

Synonyme:

[1] österreichisches und schweizerisches Recht: Baurecht

Sinnverwandte Wörter:

[1] Erbpacht

Oberbegriffe:

[1] Baurecht

Beispiele:

[1] Die Vergütung für das Erbbaurecht an den Eigentümer des bebauten Grundstücks heißt Erbbauzins.[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Erbbaurecht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErbbaurecht
[1] The Free Dictionary „Erbbaurecht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbbaurecht
[1] Duden online „Erbbaurecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbbaurecht
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 960, Artikel „Erbbaurecht“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 960, Artikel „Erbbaurecht“

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Tabubrecher