Antichrese
Erscheinungsbild
Antichrese (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Antichrese | die Antichresen |
Genitiv | der Antichrese | der Antichresen |
Dativ | der Antichrese | den Antichresen |
Akkusativ | die Antichrese | die Antichresen |
Worttrennung:
- An·ti·chre·se, Plural: An·ti·chre·sen
Aussprache:
- IPA: [antiˈçʁeːzə]
- Hörbeispiele: Antichrese (Info)
- Reime: -eːzə
Bedeutungen:
- [1] Zivilrecht: beim Pfandrecht die in Deutschland mögliche, in Österreich untersagte Berechtigung des Pfandgläubigers, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen; z.B. im deutschen Zivilrecht gemäß § 1213 I BGB und bei gesetzlichem Pfandrecht analog § 1213 I BGB[1]
Herkunft:
- Antichrese ist vermutlich genau wie das zugehörige Adjektiv antichretisch aus dem Code Napoleon ins Deutsche übernommen worden.[2] Zugrunde liegt das französische antichrèse → fr, das seinerseits auf dem altgriechischen ἀντίχρησις (antichrēsis☆) → grc ‚Gegengebrauch‘ basiert.[3]
Synonyme:
Beispiele:
- [1] X und Y vereinbarten eine Antichrese zugunsten des Y.
- [1] „Der Schuldner dagegen kann allerdings — wenn die versicherte Forderung abzahlbar ist — durch vollständige Tilgung derselben, der Antichrese ein Ende machen; dies selbst dann, wenn die Antichrese auf eine Reihe von Jahren gegeben wurde und diese noch nicht verflossen sind; denn die Antichrese ist nur bewilligt unter Voraussetzung der Fortdauer einer Schuld; die Tilgung derselben entzieht der Antichrese ihre Basis.“[4]
- [1] „Wenn der Antichrese die pfandrechtliche Wirkung abgesprochen wird, so ist damit gesagt, daß der Gläubiger aus derselben nicht den Anspruch herleiten kann, vor anderen Gläubigern des Eigenthümers, namentlich im Fall der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen desselben, aus dem Grundstück oder dessen Nutzungen befriedigt zu werden, beziehungsweise der Befriedigung anderer Gläubiger aus dem Gegenstande der Antichrese entgegenzutreten.“[5]
Wortbildungen:
- [1] antichretisch
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Zivilrecht, Deutschland: Berechtigung des Pfandgläubigers, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen
- [1] Wikipedia-Artikel „Antichrese“
- [1] Duden online „Antichrese“
- [1] Staudinger-Wiegand, § 1213 Rn. 10, Neubearbeitung 2009, Berlin, ISBN 978-3-8059-1069-9
Quellen:
- ↑ Staudinger-Wiegand, § 1213 Rn. 10, Neubearbeitung 2009, Berlin, ISBN 978-3-8059-1069-9
- ↑ Otto Arndt: „Antichretisch.“ In: Herman Riegel (Herausgeber): Zeitschrift des allgemeinen deutschen Sprachvereins. IV. Jahrgang. Nummer 5/1889, 1. Mai 1889, Spalte 137 f.
- ↑ Otto Arndt: „Antichretisch.“ In: Herman Riegel (Herausgeber): Zeitschrift des allgemeinen deutschen Sprachvereins. IV. Jahrgang. Nummer 5/1889, 1. Mai 1889, Spalte 138
- ↑ Heinrich Dernburg: Das Pfandrecht nach den Grundsätzen des heutigen römischen Rechts. Zweiter Band, Verlag von G. Hirzel, Leipzig 1864, Seite 88 (Zitiert nach Google Books) .
- ↑ Reinhold Johow: Sachenrecht. Teil 2: Beschränkt dingliche Rechte und materielles Zwangsversteigerungsrecht, de Gruyter, Berlin/New York 1982, ISBN 3-11-008834-7, Seite 1477 (Unveränderter photomechanischer Nachdruck der als Manuskript vervielfältigten Ausgabe aus den Jahren 1876 bis 1888, zitiert nach Google Books) .
- ↑ Philip Babcock Gove (Herausgeber): Webster's Third New International Dictionary. Of The English Language. Unabridged. Könemann, Köln 1993, ISBN 3-8290-5292-8, Seite 94
- ↑ Paul Robert: Le petit Robert. Societé du nouveau littré, Paris 1973, Seite 67
- ↑ Nicola Zingarelli: Vocabulario della lingua italiana. Zanichelli, o.O. 2010, Seite 67
- ↑ Real Academia Española (Herausgeber): Diccionario de la lengua española. 19. Auflage. Espasa Calpe, Madrid 1970, Seite 143
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Antithese
- Anagramme: anreichest, anriechest, anschreiet, anschrieet, anstreiche, nachreiset, nachreiste