Diskussion:Antichrese

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Löschen der Übersetzungen[Bearbeiten]

Hallo Caligari!

Du hast dreimal die eingefügten Übersetzungen wieder gelöscht mit der Begründung, alle Übersetzungen bezögen sich nicht auf das deutsche Zivilrecht. Das sehe ich so nicht ein.

Ich stelle mir vor, ein französischer Jurist hält einen Vortrag, in dem er das Wort "antichrèse" verwendet. Er vergleicht vielleicht das französische und das deutsche Zivilrecht und benutzt Wendungen wie "la antichrèse du droit civil allemand" und "la antichrèse du code civile français". Er könnte natürlich auch, wenn er über das deutsche Recht spricht, den deutschen Ausdruck "Antichrese" benutzen, aber er muss es nicht! Ebenso ist umgekehrt denkbar, dass ein Deutscher sich über "die Antichrese im französische Recht" auslässt, ohne dafür den französischen Ausdruck zu verwenden.

Ich finde die Übersetzungen sinnvoll, vollkommen unabhängig davon, ob sie sich jeweils auf das deutsche oder ein anderes Recht beziehen. Ich bin sogar dafür, bei der Bedeutungsbeschreibung das deutsche Zivilrecht nur als Beispiel anzuführen, gerade weil der Rechtsbegriff in so vielen anderen Ländern mit derselben oder einer ähnlichen Bedeutung benutzt wird.

Oder habe ich da etwas übersehen?

gruß, fcm. --Frank C. Müller (Diskussion) 08:05, 5. Feb. 2015 (MEZ)[Beantworten]

Hallo Frank,
ich hatte bei Susann schon erklärt, warum Übersetzungen bei diesen speziellen Fachtermina problematisch sind. Die Bedeutungsangabe bezieht sich ausschließlich nur auf deutsche Verhältnisse, ist also extrem eng gefasst. Damit schließen sich in diesem speziellen Fall Übersetzungen aus, es sei denn man hängt eine Ergänzung an, in der Form, in der du es getan hast. Diese käme aber einer Umschreibung sehr nahe. Umschreibungen sind aber wiederum eine Art Kurzdefinitionen. (Extremfall solcher war mir vor Jahren bei Marsch aufgefallen.) Wenn nicht sowieso schon von Anfang an klar ist, dass es um deutsches Zivilrecht geht, müsste bei Vorträgen oder in Büchern der Sprecher oder Autor auch solche Umschreibungen zumindest einmal vorbringen, um im Anschluss der Einfachheit halber nur von „antichrèse“ zu sprechen. Die ungenaue Vereinfachung käme aber bei Vergleichen wieder ins Schwanken, weil in diesem Falle wieder präzisiert werden müsste mit einer Umschreibung oder mit dem Schriftbild („antichrèse“ vs. „Antichrese“), um beide Konzepte unterscheidbar zu halten.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich sehe 2 Möglichkeiten, die Übersetzungen noch in den Eintrag zu bringen.
1. Wie bei Susann schon angemerkt, müsste eine zusätzliche, allgemeiner gefasste Bedeutungsangabe ergänzt werden, die sich nicht auf ein bestimmtes nationales Recht bezieht.
oder
2. Man überarbeitet die jetzige Bedeutungsangabe dahingehend, dass die Verweise auf die deutsche Gesetzeslage und die Markierung „deutsches Zivilrecht“ aus dem Eintrag entfernt werden.
Auf Grund des Informationsgehalts spräche aus meiner Sicht nichts gegen Punkt 1. Punkt 2 hätte den Nachteil, dass interessante Informationen zum deutschen Recht verloren gingen.
Lieben Gruß dir und danke, dass du den Revert nicht persönlich genommen hast (ist ja nicht selbstverständlich), Caligari ƆɐƀïиϠ 16:26, 5. Feb. 2015 (MEZ)[Beantworten]
Hallo Caligari!
Ich schlage vor, die Bedeutung so zu fassen:
[1] Zivilrecht: beim Pfandrecht die mögliche Berechtigung des Pfandgläubigers, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen; z.B. im deutschen Zivilrecht gemäß § 1213 I BGB und bei gesetzlichem Pfandrecht analog § 1213 I BGB[1]

Quellen:

  1. Staudinger-Wiegand, § 1213 Rn. 10, Neubearbeitung 2009, Berlin, ISBN 978-3-8059-1069-9
Dann haben wir in der Definition die Einschränkung auf Deutschland raus, aber als detailliert angegebenes Beispiel bleibt es weiter drin.
gruß, fcm. --Frank C. Müller (Diskussion) 16:57, 5. Feb. 2015 (MEZ)[Beantworten]
erst dachte ich, die Diskussion sieht die Lage päpstlicher als der Papst. Aber nun fiel mir mein Dolmetschen vor Gericht ein. Obwohl sich zb Begriffe wie misshandel, Körperverletzung, schwer etc gut übersetzen lassen, bedeuten sie aber vor Gericht natürlich verschiedene Dinge. Die Abgrenzungen sind anders und ggf auch die Straffolgen. Ich sage es schon immer mit Zusatz 'leichte Körperverletzung nach schwedischem Recht'. Also es macht viel Sinn, zwischen einem Begriff des allgemeinen Erzählens und einem juristischen Fachterminus in einem Land zu unterscheiden. --Susann Schweden (Diskussion) 18:06, 5. Feb. 2015 (MEZ)[Beantworten]
@Frank: Ja, ist ’ne gute Idee. Aber könntest du mit der Überarbeitung noch etwas warten? Ich hatte auch Elleff gebeten, sich das nochmal anzuschauen und würde gern wissen, wie er das sieht.
@Susann: Jep, genau so siehts aus. :-)
Lieben Gruß euch, Caligari ƆɐƀïиϠ 20:28, 5. Feb. 2015 (MEZ)[Beantworten]
Von mir aus kann das weiter formuliert werden. Ich traue mir allerdings keine Einschätzung der Lage in anderen Rechtsordnungen zu. Deswegen werde ich in den Einträgen grundsätzlich nur Aussagen über das deutsche Recht treffen und das auch kenntlich machen. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 00:02, 9. Feb. 2015 (MEZ)[Beantworten]