Senat
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Senat (Deutsch) [Bearbeiten]
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Substantiv, m [Bearbeiten]
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Senat | die Senate |
| Genitiv | des Senats des Senates |
der Senate |
| Dativ | dem Senat | den Senaten |
| Akkusativ | den Senat | die Senate |
Worttrennung:
- Se·nat, Plural: Se·na·te
Aussprache:
- IPA: [zeˈnaːt], Plural: [zeˈnaːtə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] oberste Regierungsbehörde
- [2] eine Kammer des Parlaments
- [3] Verwaltungsbehörde an Hochschulen
- [4] Entscheidungsgremium höherer deutscher Gerichte
- [5] städtische Regierungsbehörde von Berlin, Bremen und Hamburg
Herkunft:
- übernommene Bezeichnung aus dem Römischen Reich, lateinisch senatus → la („Staatsrat“), vergleiche dort
Unterbegriffe:
- [3] Universitätssenat
- [4] Strafsenat
Beispiele:
- [1] „Entscheidungen fielen grundsätzlich im Senat. Aber zu ihrer Verwirklichung bedurfte es der Magistrate und bei Gesetzen auch der Volksversammlung.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen [Bearbeiten]
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Senat“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Senat“
- [1] canoo.net „Senat“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Senat“
- [1] The Free Dictionary „Senat“
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Quellen:
- ↑ Pedro Barceló: Kleine römische Geschichte. Sonderausgabe, 2., bibliographisch aktualisierte Auflage Auflage. Primus Verlag, Darmstadt 2012, ISBN 978-3534250967, Seite 24.