Nießbrauch

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[Bearbeiten] Nießbrauch (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Nießbrauch
Genitiv des Nießbrauchs
Dativ dem Nießbrauch
Akkusativ den Nießbrauch

Worttrennung:

Nieß·brauch, kein Plural

Bedeutungen:

[1] Recht: das Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer Sache oder einem Recht

Synonyme:

[1] usus fructus

Unterbegriffe:

[1] Vorbehaltsnießbrauch, Zuwendungsnießbrauch

Beispiele:

[1] „Während des monatelangen politischen Verwirrspiels ließen zudem die Spezialisten ihrer Fantasie freien Lauf und erfanden abenteuerliche Modelle wie die Rückholoption, […]. Darauf folgte die Idee, man könne der Bahn die Schienen wegnehmen, ihr aber für ihre Nutzung eine Art Nießbrauch einräumen. “[1]

Abgeleitete Begriffe:

[1] Nießbraucher, Nießbraucherin

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Nießbrauch
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nießbrauch
[1] canoo.net „Nießbrauch
[1] The Free Dictionary „Nießbrauch

Quellen:

  1. Klaus-Peter-Schmid: Deutsche Bahn: Auf neuen Gleisen. In: Zeit Online. 28. September 2006, ISSN 0044-2070 (URL).

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